Ärztliche Versorgung in Paris

am Freitag, Dezember 25, 2009
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Wer in Paris zum Arzt muss, der muss die Kosten erstmal vor Ort begleichen. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins lohnt sich, denn nach der Rückkehr aus dem Urlaub, können die Kosten dann von der Krankenkasse zurückerstattet werden.

Die Apotheke “La Pharmacie des Champs-Elysées” hat rund um die Uhr geöffnet, so dass man hier stets rezeptfreie Medikamente bekommen kann. In jedem Hotel können Ärzte erfragt werden, beim Konsulat kann man eine Liste mit deutschsprachigen Ärzten erhalten. Alle Krankenhäuser haben einen 24-Stunden-Notdienst, wo man Hilfe rund um die Uhr erhält.

Der Arzt muss nach der Behandlung unbedingt eine Diagnose eintragen, denn darauf bestehen die deutschen Krankenkassen! Vom Arzt erhält man ein so genanntes “feuille de soins”, welches dann bei der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden kann.

Telefonnummer Notarzt: 15

Telefonieren in Paris

am Freitag, Dezember 25, 2009
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Vorwahl nach Deutschland: 0049
Vorwahl nach Österreich: 0043
Vorwahl in die Schweiz: 0041
Vorwahl nach Frankreich: 0033

Wer nach Frankreich telefoniert, muss nach der internationalen Vorwahl die 0 der Ortsvorwahl weglassen. Auch wenn man in Deutschland anruft, muss die 0 der Ortsvorwahl weggelassen werden. Für öffentliche Telefone benötigt man eine so genannte Télécarte, welche man beim Tabakwarenhändler oder auf der Post. Es gibt in Paris keine Münzfernsprecher mehr! Handys schalten in Frankreich automatisch auf die nationalen Netze um.

Autofahren in Paris

am Freitag, Dezember 25, 2009
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Autofahrer benötigen in Paris gute Nerven, denn das Verkehraufkommen ist sehr hoch, vor allem während des Feierabend-Verkehrs. Auch in Frankreich gilt die Gurtpflicht, das Telefonieren während der Fahrt ist strengstens verboten. Bei einem Unfall mit Blechschaden, lohnt sich das Herbeirufen der Polizei nicht, lediglich wenn Personen geschädigt wurden, sollte dies geschehen. Ansonsten muss man sich mit dem Unfallgegner einigen und eine Unfallskizze anfertigen. Es empfiehlt sich das Fotografieren des Schadens und das Notieren von Zeugen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind 50 km/h erlaubt, auf der Autobahn 130 km/h. Wenn eine Schnellstraße über zwei getrennte Fahrstreifen verfügt, dürfen 110 km/h gefahren werden, bei Regen allerdings nur 100 km/h. Auf den Nationalstraßen gelten 90 km/h, bei Regen nur 80 km/h. Vor allem auf den Autobahnen und der Péripherique werden die Geschwindigkeiten streng kontrolliert.

Die Métro

am Freitag, Dezember 25, 2009
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Métro von Paris

Métro von Paris

Das optimale Fortbewegungsmittel in Paris ist natürlich die Métro. Mit ihr kann man nicht nur das Pariser Zentrum, sondern auch zahlreiche Vororte erkunden. Die Preise sind relativ günstig, und man gelangt fast überall hin. Berufstätige benutzen fast ausschließlich die Métro, um zur Arbeit und wieder nach Hause zu gelangen, da sich die Parkplatzsuche im Zentrum etwas schwierig gestaltet.

Für Touristen gibt es spezielle Tickets, welche mehrere Tage gültig sind. Die Tickets “Paris Visite” gibt es für ein, zwei, drei oder fünf Tage und berechtigen zum unbegrenzten Fahren innerhalb der gewählten Zonen. Auch Busse und Züge können benutzt werden, für einige Museen gibt es ermäßigte Eintrittskarten. Die Metrolinien verkehren fast rund um die Uhr, nur in den frühen Morgenstunden ist eine Pause, so dass die Métro fast ständig zur Verfügung steht.

Auch mit dem Bus kann man die französische Hauptstadt erkunden, doch der kommt wegen des großen Verkehrsaufkommens wesentlich langsamer voran. Damit der Bus auch wirklich anhält, sollte dem Fahrer gewunken werden. Auch ein Taxi ist nicht sehr teuer, doch ist es nicht immer einfach, ein freies Fahrzeug zu erwischen.

Infos für Autofahrer

am Mittwoch, November 18, 2009
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Wer in Frankreich tanken muss, sollte die Bezeichnungen für die verschiedenen Spritsorten kennen: Super = super sans plomb (bleifrei, 98 Oktan), Benzin = sans plomb (bleifrei, 95 Oktan), Diesel = gas-oile.
Tempo- und Alkoholsünder werden in Frankreich drastisch bestraft, die Promillegrenze liegt bei 0,5 Prozent! Es ist empfehlenswert, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen, und möglichst auch einen Euro-Schutzbrief beim ADAC abzuschließen.

Was tun bei Pannen und Unfällen?

am Mittwoch, November 18, 2009
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Wenn Sie einen Unfall hatten, bei dem ein reiner Blechschaden entstanden ist, muss keine Polizei gerufen werden. Am besten werden Fotos vom Unfallschaden gemacht und alle Daten des Unfallgegners notiert. Einen Meldebogen, den der Unfallgegner vorlegen könnte, sollte man auf keinen Fall unterschreiben, man ist auch nicht dazu verpflichtet. Es könnte ansonsten nämlich passieren, dass man keinen Versicherungsschutz bei der deutschen Versicherung hat. Falls Zeugen vorhanden sind, sollte deren Adresse notiert werden.
Bei einer Panne können Mitglieder des ADAC den Notruf unter 04 721 71222 erreichen. Ansonsten hilft die Deutsche Botschaft unter 01 538 34500 weiter. Falls man eine Panne auf der Autobahn hat, kann eine der Notrufsäulen benutzt werden. Die Polizei erkennt den Standort und kann einen Pannendienst beauftragen. In solch einem Fall kann der ADAC nicht weiterhelfen, da die Autobahnen als Privatgelände gelten. Der ADAC kann seine Mitglieder höchstens telefonisch beraten.